Umwelt- und Naturschutz

Zur Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt werden im Auftrag des LHW Sachsen-Anhalt folgende Unterlagen erarbeitet:

  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB)
  • Faunistische und floristische Sonderuntersuchungen
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VP)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).

 

Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Die Umweltverträglichkeitsstudie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens Neubau der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm auf die Schutzgüter. Sie dient somit einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe geltender Gesetze und wurde auf der Basis behördlich abgestimmter Untersuchungsinhalte, -umfänge und Methoden erarbeitet. Ziel der Umweltverträglichkeitsstudie ist die Herausarbeitung der umweltverträglichsten Variante zur Umsetzung des geplanten Vorhabens.

Ablaufschema UVS

Ablaufschema UVS

In der UVS wurden die 4 technischen Varianten (vgl. Vorhaben) in ihren Umweltwirkungen vergleichend gegenübergestellt und in einer Rangfolge abgebildet.

Untersuchungsraum der UVS

Untersuchungsraum der UVS

Im Fazit der UVS wurde festgestellt, dass Variante 2 mit der Errichtung einer HWS-Wand im Bereich der wasserseitigen Böschung des Dammes unter Rückbau des teilweise neu errichteten Deiches die umweltverträglichste Variante ist.

Auswirkungsprognose

Auswirkungsprognose

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB)

Bei der Planung von Vorhaben ist dafür zu sorgen, dass vorhabensbedingte negative Einflüsse auf die besonders geschützten Tiere und Pflanzen selbst sowie auf ihre wichtigsten Habitate geprüft und möglichst vermieden werden.

Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung sind die Tier- und Pflanzenarten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie und in Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie erfassten europäischen Vogelarten. Für die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange in der Planung von Eingriffsvorhaben sind die Bestimmungen des §§ 44 und 45 BNatSchG von Relevanz.

Auszug aus der Karte ASB

Auszug aus der Karte ASB

Es werden artbezogene Maßnahmen zur Vermeidung, zum vorgezogenen Ausgleich (CEF-Maßnahmen) sowie zur Kompensation (FCS-Maßnahmen) formuliert.

Das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG wurde für das planungsrelevante Artenspektrum im Vorhabensbereich Hochwasserschutzwand Gimritzer Damm, geprüft.

Für alle vom Vorhaben betroffenen Arten lassen sich die Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1-3 Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten, Störungen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit sowie Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahme) ausschließen.

Artenschutzrechtliche Maßnahmen

Artenschutzrechtliche Maßnahmen

Nach Durchführung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen kann ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Arten eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfahren. Erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen erfolgen nicht.

Ein Erfordernis zur Zulassung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG ist nicht gegeben.

 

Floristische und faunistische Sonderuntersuchungen

Zur Beurteilung der prognostizierbaren Umweltauswirkungen auf Tiere und Pflanzen wurden faunistische und floristische Sondergutachten durch die Dipl. Biologin B. GLOWKA und das Büro LASIUS – Büro für Ökologie, Landschaftsplanung und Umweltbildung erbracht.

Folgende faunistische Arten und Artengruppen wurden untersucht:

  • Säugetiere (Nagetiere, Fledermäuse)
  • Vögel
  • Xylobionte Käfer (Holzbewohner)
  • Reptilien
  • Amphibien

Aushöhlung in alten/großwüchsigen Bäumen als Kriterium für potentielle Brut- oder
Schlafquartiere für xylobionte Käfer und Fledermäuse

Aushöhlung in alten/großwüchsigen Bäumen als Kriterium für potentielle Brut- oder Schlafquartiere für xylobionte Käfer und Fledermäuse (SCHÖNBRODT)

Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass anspruchsvollere und sensiblere Arten vor allem in der naturnahen und durch menschliche Nutzung geringer beeinträchtigten Saaleaue vorkommen, während der unmittelbare Bereich um den Gimritzer Damm bevorzugter Lebensraum von Arten mit einem breiten Lebensraumspektrum ist.

Für die Untersuchung der Pflanzen (Flora) wurden Biotopkartierungen durchgeführt.

Auszug aus der Realnutzung- und Biotoptypenkartierung

 Auszug aus der Realnutzung- und Biotoptypenkartierung

Grundsätzlich ist unter dem Gesichtspunkt der Biotop- und floristischen Ausstattung zu konstatieren, dass im Untersuchungsraum besonders die im Retentionsraum der Saale aktuell noch vorhandenen (Gehölz-)Biotope als wertvoll einzuschätzen sind. Dabei sind diese zunehmend naturnäher ausgeprägt, je dichter sie an der Wilden Saale bzw. ihrem Uferbereich liegen.

Bild Flora 1 Bild Flora 2 Bild Flora 3

 

Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet DE 4437 307
„Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“

Zweck europäischer Schutzgebiete des Netzes Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist die Sicherung und
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen.

Im Rahmen der FFH-Vorprüfung wird untersucht, ob durch das geplante Vorhaben die Möglichkeit einer Betroffenheit des Schutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen prognostizierbar ist. Sollte die Vorprüfung mögliche Betroffenheiten feststellen, sind im Rahmen einer tiefergehenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung die Erheblichkeiten auf die betroffenen Arten und Lebensräume zu diagnostizieren.

Als Vorkehrung vor negativen Auswirkungen werden in der FFH-RL und in der VSchRL Verbote formuliert.
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen die Artenschutzregelungen Ausnahmen von diesen Verboten zu.

Ablaufschema FFH-Verträglichkeitsprüfung

Ablaufschema FFH-Verträglichkeitsprüfung

Das FFH-Gebiet befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nördlich des geplanten Vorhabens.

FFH-Gebiet DE 4437 307 „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“

FFH-Gebiet DE 4437 307 „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Vorhaben zum Neubau der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm mit seinen jeweiligen Varianten nicht geeignet ist, das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ in seinen maßgebenden Bestandteilen zu beeinträchtigen.

In der Kumulation mit weiteren geplanten und bereits realisierten Vorhaben zum Hochwasserschutz ergeben sich keine negativen Summationswirkungen.

Das Vorhaben ist in vollem Umfang FFH-verträglich.

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Der landschaftspflegerische Begleitplan dient der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Eingriffsregelung
gemäß §§ 14 ff BNatSchG.

Zunächst erfolgt die Ermittlung des Eingriffes auf der Grundlage des Bewertungsmodells von Sachsen-Anhalt. Nachfolgend werden die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen untersucht. Verbleibende Eingriffe müssen kompensiert werden. Entsprechende Kompensationsmaßnahmen werden formuliert.

Eingriffsschwerpunkt ist der wasserseitige Verlust der Gehölzstruktur auf und  parallel zum Gimritzer Damm. Notwendig wird dieser im Zuge der Bauausführung, da ein geplanter Bauablauf auf der Deichkrone durch eine bestehende Gasleitung nicht möglich ist.

Im Vergleich zu den Gehölzen im Bereich des Saalenebenarmes „Wilde Saale“ sind die Strukturen auf dem Damm aufgrund ihres Alters, ihrer Durchmischung mit Ziergehölzen und Neophyten und den anthropogenen Vorbelastungen wie der bestehenden Leitung, der Nutzung des Dammes als Geh- und Radweg sowie dem Straßenverkehr  in ihrer Lebensraumfunktion deutlich eingeschränkt.

Auszug aus dem Bestands- und Konfliktplan

Auszug aus dem  Bestands- und Konfliktplan

Eine hohe Bedeutung besitzen die Gehölze als visuelle Leitstruktur und Raumbegrenzung.

Baubedingte Beeinträchtigungen:

  • Flächeninanspruchnahme
  • Verlust von Gehölzstrukturen
  • Beeinträchtigung der Avifauna (Vögel)
  • Mögliche Beeinträchtigung von Zauneidechsen

Anlagebedingte Beeinträchtigungen:

  • Flächeninanspruchnahme
  • Verlust von Gehölzstrukturen
  • Mögliche Beeinträchtigungen von Fledermäusen, xylobionten Käfern

Im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist die Bepflanzung der wasserseitigen Dammböschung mit Sträuchern und Bäumen im Wechsel mit Grünland geplant. Vorgelagerte Großgehölze in der Aue entlang des Gimritzer Dammes sollen die verlorengehende Leitstruktur mittelfristig wieder ersetzen.

Im Zuge der Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt und seine Schutzgüter ist des Weiteren die Schaffung von Retentionsflächen durch den Abtrag von Aufschüttungen im Bereich der ehemaligen Eissporthalle sowie des teilweise bereits begonnenen Deichkörpers am Rennbahnkreuz geplant.

Durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen werden alle erheblichen Beeinträchtigungen sowie Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert.

Die Maßnahmen wurden mit der Stadt Halle abgestimmt, da die Übergänge zwischen Halle-Neustadt und dem Festplatz bzw. der Peißnitzinsel in das Maßnahmenkonzept integriert werden sollten.

Kompensationsmaßnahmen:

  • Schaffung von Retentionsraum durch Abtrag der Aufschüttungen
  • Anlage einer Strauch- und Baumhecke
  • Pflanzung von Einzelbäumen
  • Ansaat einer Gräser- und Kräutermischung

Artenschutzrechtliche Maßnahmen:

  • Umweltbaubegleitung
  • Bauzeitenregelung
  • Vorkommenskontrolle: Reptilien, Fledermäuse, xylobionte Käfer vor Baubeginn
  • Bei Nachweis streng geschützter Arten Schaffung von Habitatflächen bzw. Ersatzquartieren

Auszug aus dem Maßnahmenplan

Auszug aus dem Maßnahmenplan


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